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Die Anfertigung einer Ansicht, nämlich einer Ansichtszeichnung, gehört zu den Aufgaben eines Bauzeichners bzw. eines Architekten oder Bauingenieurs. Die Ansicht ist der Aufriss von Fassaden auf Bauplänen, wobei alle Seiten eines Hauses "aufgerissen" werden. Neben Grundriss und Schnittzeichnung ist die Ansicht in der Regel Bestandteil eines Bauantrags.
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