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Abrechnung

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Ganz allgemein ist eine Abrechnung eine abschließende Rechnung. Die Abrechnung von Bauleistungen von der Art des geschlossenen Bauvertrags ab. Die Regelungen für die Bauabrechnungen sind in §14 VOB/B enthalten. Es wird dort zwischen verschiedenen Vertragstypen unterschieden. Standard bei öffentlichen Ausschreibungen oder bei Ausschreibung von Bauleistungen ist der Einheitspreisvertrag. Er basiert auf einem Einheitspreis und die Abrechnung erfolgt durch die Multiplikation des Einheitspreises mit der Menge der erbrachten Leistungen. Es kann aber im Bauvertrag eine Pauschalsumme vereinbart werden. In diesem Fall wird von einem Pauschalpreisvertrag gesprochen. Solche Verträge finden z.B. häufig im Schlüsselfertigbau Anwendung. Bei Arbeiten, deren Umfang schwer abzuschätzen ist, wird hingegen häufig ein Stundenlohnvertrag vereinbart, der Bauherr hat also einen Preis pro Lohnstunde zu bezahlen. Schließlich gibt es noch den Selbstkostenerstattungsvertrag. Er kommt häufig bei Bauleistungen größeren Umfangs zur Anwendung, deren Aufwand nicht einwandfrei beschrieben werden kann. Die Abrechnung erfolgt hier auf Nachweis des Arbeitnehmers.

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