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Für das in Kataster und Grundbuch eindeutig definierte Grundstück sollen auch in der Örtlichkeit die Grenzen klar erkennbar sein. Hierzu werden Grenzpunkte soweit erforderlich durch Grenzzeichen sichtbar gemacht, so dass der Verlauf der Grenze gut überschaubar wird. Diesen Vorgang nennt man "Abmarkung". Abmarkung ist somit das Herstellen einer Gemarkung. Die Grenzfeststellung und Neuvermarkung (Abmarkung) führt ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das zuständige Katasteramt durch.
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