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Abbruchverfahren

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Prinzipiell wird zwischen drei Abbruchverfahren unterschieden:

-Konventioneller Abbruch, beispielsweise mit der Abrissbirne, verursacht sowohl erhebliche Umweltbeeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen als auch erhöhte Entsorgungskosten für die anfallenden Baumischabfälle.

-Selektiver Abbruch mit einer Trennung von grundsätzlich verschiedenen Materialien bereits auf der Baustelle. Die Zahl der getrennten Fraktionen variiert stark und wird maßgebend durch die lokalen Abfallgebührensatzungen bestimmt.

-Selektiver Rückbau , überwiegend durch Demontage in umgekehrter Reihenfolge des Auf- oder Einbaus von Bauwerksteilen, erzielt die höchste Reinheit des Abbruchmaterials und damit auch die besten Wiederverwertungsmöglichkeiten, bedeutet aber gleichzeitig einen erhöhten Einsatz an Arbeitskräften und stellt erhöhte Anforderungen an die Qualifikation.

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