Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Abbruchreife

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Das Baugesetzbuch (Gesetzestext)
» Die Baunutzungsverordnung (Gesetzestext)
» Wie man einen Bebauungsplan liest

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Ein Bauwerk ist dann "abbruchreif", wenn eine Sanierung oder der Unterhalt aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar ist. Vorsicht ist bei Grundstücken mit abbruchreifen Gebäuden geboten, wenn diese zu absoluten Schnäppchenpreisen angeboten werden. Der Abbruch von Gebäuderesten kann nämlich weitaus teurer werden, als man dies in der ersten Euphorie für sich veranschlagen mag. Tipp: In solchen Fällen sollte man entweder mehrere Kostenvoranschläge einholen und sich an einem Durchschnittswert aus diesen Kostenvoranschlägen orientieren oder mit dem zu beauftragenden Abbruch- und Entsorgungsunternehmen einen Pauschalpreis vereinbaren. Es gibt auch noch eine weitere preiswerte Art, sich der Reste zu entledigen: Sie kostet lediglich eine Anzeige, in der man den Altbau zum Ausschlachten wieder verwertbarer Baustoffe anbietet. Die Finger sollte ein potenzieller Käufer in jedem Fall dann von einem Grundstück lassen, wenn kein Baurecht besteht, die Erschließung nicht gesichert ist, oder die Belastungen aus dem Grundbuch oder dem Baulastenverzeichnis das gewünschte Bauvorhaben behindern.

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

  Suchen:
 
Kärcher
 
HEAT
Heuschkel
Rigips
Lampenwelt.de
onlineshop-baumarkt.de
das-baulexikon.de