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In der Bauregelliste des Deutschen Institutes für Bautechnik sind Bauprodukte mit ihren technischen Regeln aufgeführt. In Deutschland dürfen nur noch Bauprodukte verwendet werden, die in der Bauregelliste veröffentlicht sind und den darin enthaltenen Regeln entsprechen. Dieser Nachweis erfolgt durch Kennzeichnung des Bauproduktes mit dem Übereinstimmungszeichen, dem sogenannten Ü-Zeichen.
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