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Überbindemaß ist ein Begriff aus dem Mauerwerksbau. Durch einen Mauerverband werden Lasten und Kräfte nicht nur senkrecht, sondern gleichmäßig auf den ganzen Mauerquerschnitt verteilt. Dies wird durch Versetzen der senkrecht übereinanderliegenden Stoßfugen und Längsfugen erreicht. Diesen Versatz nennt man Überbindemaß, er muss in jedem Falle mindestens 4,5 cm betragen. Werden höhere Mauersteine verwendet, muss das Überbindemaß mindestens 40 % der Steinhöhe betragen. Nach der Mauerwerksnorm DIN 1053-1 dürfen keine Fugenüberdeckungen auftreten, da diese die Tragfähigkeit des Mauerwerks gefährden.
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