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Ökostrom

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Unter "Ökostrom, Grüner Strom, Naturstrom" wird allgemein elektrische Energie verstanden, die aus Regenerativen Energieträgern produziert worden ist. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Quellen nach menschlichen Maßstäben unendlich und vom Menschen nicht beeinflussbar sind. Die Möglichkeit, Ökostrom anbieten oder erwerben zu können, beruht auf der Liberalisierung des Strommarktes, die mit dem Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 29.04.1998 eingeleitet wurde. Die zu Beginn nur theoretische Möglichkeit eines jeden Marktteilnehmers, seinen Stromlieferanten frei zu wählen, wird Zug um Zug umgesetzt. Mit der Öffnung des Marktes geht auch eine Diversifizierung des früher nur einheitlichen Produktes Strom einher. Die heute angebotenen Stromprodukte (z.B. Ökostrom, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung) unterscheiden sich dabei nicht physikalisch, sondern allein hinsichtlich der zur Erzeugung eingesetzten Energieträger. Die Herkunft von Strom aus Regenerativer Energie kann auf verschiedene Quellen zurückgeführt werden. In erster Linie ist es Sonnenenergie mit direkter Nutzung (Photovoltaik) oder den indirekten Erscheinungsformen Windenergie, Wasserenergie, Wellenenergie, oberflächennahe Erdwärme, Biomasse, Biogas, Meeresströmungsenergie, daneben auch die Erdwärme (Geothermie) und die Kraft von Planeten bzw. Mond in der Erscheinungsform der Gezeitenenergie.

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